Fernbleiben / Krankheiten
Wir möchten Sie bitten uns bis 08:30 Uhr mitzuteilen, wenn Ihr Kind dem Kindergarten fernbleibt.
Ganz wichtig ist es, bei ansteckenden Krankheiten kann Ihr Kind nur mit einer ärztlichen Bescheinigung wieder in die Einrichtung kommen.
Wichtige Informationen
- Bei starker Erkältung, Halsschmerzen, Fieber und akuter Darmerkrankung darf Ihr Kind nicht in den Kindergarten kommen.
- Die Belehrung für Eltern und sonstige Sorgerechtsberechtigten gem. §34 Abs. 5 Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes muss bei Aufnahme in den Kindergarten zur Kenntnis genommen werden.
- Es werden Gespräche über Ihr Kind mit Lehrern, Therapeuten und Ärzten bei Bedarf geführt.